für Leistungen von SaaS-Texter
SaaS-Texter ist ein Angebot von Leadago, Inhaber Gert Saalig
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erstellung von Landingpage-Texten und zugehörigen Wireframes für gewerbliche Kunden. Grundlage jedes Projekts sind das individuelle Angebot, das Kundenbriefing und die nachstehenden Bedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Leadago, Inhaber Gert Saalig, nachfolgend Anbieter genannt, und seinen Kunden über Leistungen unter der Bezeichnung SaaS-Texter.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot beziehungsweise auf der Bestellseite bezeichnete Leistung von Leadago unter der Angebotsbezeichnung „SaaS-Texter“.
2.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss ausgewählten Leistungspaket, der zugehörigen Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Leistung auf ein SaaS-Produkt, eine Hauptzielgruppe und ein Conversion-Ziel.
2.4 Leistungen, die nicht ausdrücklich in der vereinbarten Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Zielgruppen, weitere Produkte, zusätzliche Landingpages, weitere Revisionsrunden, Webdesign, technische Umsetzung, Programmierung und die Einbindung der Texte in die Website.
2.5 Ein als „Wireframe“ bezeichnetes Arbeitsergebnis stellt eine schematische Darstellung der Seitenstruktur mit der Zuordnung von Texten, Argumenten und Handlungsaufforderungen dar. Geschuldet wird kein fertiges Webdesign und keine technisch umgesetzte Landingpage, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB..
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots in Textform oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
3.2 Der Anbieter beginnt mit der Arbeit, sobald die erste Abschlagszahlung vollständig eingegangen ist und der Kunde alle für den Projektstart erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitgestellt hat.
3.3 Individuelle Abreden der Parteien haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs sollen zur Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt der im individuellen Angebot vereinbarte Festpreis oder die dort vereinbarte Vergütung. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4.2 Die Vergütung wird in zwei Teilbeträgen fällig:
4.3 Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
4.4 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang oder die enthaltene Revisionsrunde hinausgehen, werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und gesondert vergütet.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter darf die weitere Leistung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Anbieters.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt alle Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner bereit, die für Research, Messaging, Texterstellung und Wireframe benötigt werden. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Produkt, zur Zielgruppe, zum Angebot, zu Wettbewerbern, zu bestehenden Texten und zu nachweisbaren Leistungsmerkmalen.
5.2 Der Kunde beantwortet Rückfragen und erteilt erforderliche Freigaben innerhalb angemessener Frist. Er bündelt Rückmeldungen seiner beteiligten Mitarbeiter und Dienstleister und übermittelt sie dem Anbieter als abgestimmte Rückmeldung.
5.3 Der Kunde prüft alle produktbezogenen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aussagen vor der Veröffentlichung. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Tatsachenbehauptungen, Leistungsversprechen, Preisangaben, Vergleichsaussagen und Pflichtinformationen richtig, belegbar und rechtlich zulässig sind.
5.4 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige, verspätete oder nachträglich geänderte Kundenvorgaben entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
6. Bearbeitungszeit und Lieferung
6.1 Die übliche Bearbeitungszeit für einen Landingpage Refresh beträgt drei bis vier Wochen. Sie beginnt nach Eingang der ersten Abschlagszahlung und sämtlicher für den Projektstart erforderlichen Informationen.
6.2 Bei größeren oder abweichenden Projekten gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Bearbeitungszeit.
6.3 Die Angabe von drei bis vier Wochen ist eine Regeldauer. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin besteht nur, wenn er ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.4 Arbeitsergebnisse werden in dem vereinbarten digitalen Format übermittelt. Teilergebnisse können zur Abstimmung vorgelegt werden.
7. Revisionsrunde
7.1 Im vereinbarten Preis ist eine Revisionsrunde enthalten. Der Kunde übermittelt seine Änderungswünsche gesammelt und eindeutig innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des ersten vollständigen Entwurfs, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
7.2 Die Revisionsrunde umfasst Änderungen innerhalb des vereinbarten Briefings, Leistungsumfangs und Grundkonzepts. Neue Zielgruppen, neue Produkte, eine grundlegende Änderung der Positionierung oder eine vollständige Neuausrichtung gelten als Zusatzleistung.
7.3 Widersprüchliche oder in mehreren Abschnitten übermittelte Rückmeldungen können zusätzlichen Abstimmungsaufwand auslösen. Der Anbieter weist den Kunden vor Ausführung darauf hin, wenn eine gewünschte Änderung voraussichtlich nicht mehr von der enthaltenen Revisionsrunde umfasst ist.
8. Abnahme und Mängel
8.1 Nach Einarbeitung der vereinbarten Revision übermittelt der Anbieter die Endfassung und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde nimmt das vertragsgemäß erstellte Arbeitsergebnis ab.
8.2 Der Kunde prüft die Endfassung innerhalb der vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
8.3 Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
8.4 Ein Mangel liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem vereinbarten Leistungsumfang abweicht. Bloße Geschmacksfragen oder Änderungswünsche außerhalb des Briefings begründen keinen Mangel.
8.5 Bei einem berechtigten Mangel erhält der Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
9. Nutzungsrechte
9.1 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten finalen Texte und das Wireframe für das im Auftrag bezeichnete Projekt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu bearbeiten.
9.2 Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse seinem Design- und Entwicklungsteam sowie anderen von ihm beauftragten Dienstleistern zugänglich machen, soweit dies zur Umsetzung des bezeichneten Projekts erforderlich ist.
9.3 Eine Nutzung für andere Produkte, Marken, Unternehmen oder Projekte sowie eine Weiterveräußerung oder eigenständige Lizenzierung an Dritte ist nicht umfasst. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.4 Vorlagen, Methoden, allgemeines Know-how, Rechercheverfahren und nicht kundenspezifische Bestandteile verbleiben beim Anbieter.
9.5 Der Anbieter darf den Namen des Kunden, das Projekt oder Arbeitsergebnisse nur dann als Referenz verwenden, wenn dies individuell mit dem Kunden vereinbart wurde.
10. Rechte an Kundenmaterialien
10.1 Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Unterlagen und Inhalten. Er räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.
10.2 Der Kunde sichert zu, dass die bereitgestellten Materialien und die gewünschte Verwendung keine Rechte Dritter verletzen. Werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und unterstützt ihn bei der Klärung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und kaufmännische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
11.2 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit für die Leistung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12.4 Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die vom Kunden nach der Übergabe vorgenommenen Änderungen oder die technische und gestalterische Umsetzung durch Dritte dem gelieferten Konzept entsprechen.
13. Höhere Gewalt und Ausfälle Dritter
13.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden.
13.2 Hierzu können insbesondere erhebliche Ausfälle von Kommunikationsdiensten oder eingesetzten Drittanbietern, Naturereignisse, Stromausfälle, Arbeitskämpfe und behördliche Maßnahmen gehören. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
14. Vertragsbeendigung
14.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
14.2 Das gesetzliche Recht des Kunden zur Kündigung eines Werkvertrags bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vor Fertigstellung, richtet sich der Vergütungsanspruch des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
14.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung eine fällige Zahlung nicht leistet oder eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung nicht erbringt.
14.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 15. September 2026